Thema Öffentliche Verwaltung und Lokale Agenda 21

Agenda 21

Das internationale Dokument Agenda 21 wurde im Jahr 1992 bei der UN-Konferenz in Rio de Janeiro verabschiedet. Es handelt sich dabei um einen globalen Strategie- und Aktionsplan der Weltgemeinschaft, der konkrete Schritte in die Richtung nachhaltige Entwicklung bestimmt.
Die Agenda 21 ist das Programm des 21. Jahrhunderts, das allen Ländern der Welt eine Anleitung bringt, wie man den Stand der Umwelt sowie wirtschaftliche und soziale Bedingungen des Lebens auf unserem Planeten verbessern kann.

Lokale Agenda 21 (LA 21)

Die Lokale Agenda 21 berücksichtigt konkrete Probleme eines bestimmten Ortes und sucht Lösungen in Zusammenarbeit mit allen Bestandteilen der lokalen Gemeinschaft (z.B. Bürgern, Unternehmen, nicht staatlichen Nonprofit-Organisationen und der öffentlichen Verwaltung). Sie basiert auf der Offenherzigkeit, der strategischen Leitung und Partnerschaft.

LA 21 in der Tschechischen Republik

In der Tschechischen Republik stellt LA 21 ein Instrument zur Verbesserung der öffentlichen Verwaltung dar, mit dem Ziel, die systematische Vorgehensweise zur nachhaltigen Entwicklung auf lokaler oder regionaler Ebene zu fördern. Die ersten Gemeinden und Städte starteten die Umsetzung der LA 21 in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts. Im Jahr 1994 entstand die Assoziation Nationales Netz Gesunder Städte der Tschechischen Republik (NSZM CR), das zurzeit aus mehr als hundert Munizipalitäten besteht (Städte, Gemeinden, Mikroregionen, Regionen). Diesen leistet sie methodische Unterstützung.
Seit dem Jahr 2003 funktioniert in der Tschechischen Republik der Gesetzgebungsrat für die nachhaltige Entwicklung, der für die Entwicklung der LA 21 sorgt. Im Jahr 2010 wurde von der Regierung der „Strategische Rahmen der nachhaltigen Entwicklung der Tschechischen Republik“ verabschiedet, der als Dach für alle Konzeptionsdokumente, die in Tschechien ausgearbeitet wurden, dienen sollte. Dieser Gesetzgebungsrat hat einen Satz von 21 Kriterien für die Umsetzung der LA 21 erstellt, die in vier Grundkategorien – von „A“ (höchste) bis „D“ (niedrigste) – gegliedert sind. Diesen Kategorien geht noch die sogenannte „Null“-Kategorie vor – „Interessenten“. Die Erfüllung der Kriterien kann man in der öffentlich zugänglichen LA 21-Datenbank unter www.ma21.cz finden.
Im Jahr 2012 verabschiedete die Regierung der Tschechischen Republik das Konzeptionsmaterial „Konzeption der Förderung der Lokalen Agenda 21 in der Tschechischen Republik bis 2020“ und den „Aktionsplan für den Zeitraum 2012 - 2013“ (siehe http://ma21.cenia.cz mit Dokumenten zum Herunterladen).

Umsetzung der LA 21 in der Region Vysočina

Die Region Vysočina hat sich, im Zusammenhang mit dem Beitritt zu der Assoziation NSZM CR und der Umsetzung des Projekts Gesunde Region Vysočina, zur LA 21 im Jahr 2004 angemeldet. Die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung der Lokalen Agenda 21 sind im grundlegenden strategischen Dokument „Programm der Entwicklung der Region Vysočina“ verankert.
Unter den Aktivitäten, mit denen die Region die Entwicklung der LA 21 fördert, befinden sich etwa regionsweite Kampagnen, Messen, Wettbewerbe, Planungen mit der Öffentlichkeit, Weitergabe von guten Praxisbeispielen unter den Regionen etc. Für diese Tätigkeit bekommt die Region auch finanzielle Mittel aus externen Quellen – etwa aus EU-Fonds oder aus dem Revolvingfonds des Umweltministeriums der Tschechischen Republik.

Die Region unterstützt methodisch und finanziell die Umsetzer der LA 21 auf ihrem Gebiet. Zurzeit nehmen diese Förderung 45 Umsetzer in Anspruch – Gemeinden, Mikroregionen, lokale Aktionsgruppen, Nonprofit-Organisationen. Wir fördern die Medialisierung von Aktionen, die Koordination von gemeinsamen Aktivitäten, regelmäßige Schulungen der Umsetzer der LA 21. Das Zuschussprogramm zur Förderung der Erfüllung und Werbung der Prinzipien der lokalen Agenda 21 und der Gesundheit 21 in der Region Vysočina funktioniert seit dem Jahr 2007. Im Jahr 2011 wurden aus diesem Programm mehr als 2 Mio. CZK unter 41 Projekten verteilt.
Die Region Vysočina erreichte als erste von den Regionen der Tschechischen Republik im Jahr 2009 zum ersten Mal die Kategorie „C“ und in den Jahren 2010 sowie 2011 erfüllte sie dazu auch einige Kriterien aus der Kategorie „B“.
Für die Anwendung der lokalen Agenda 21 in den Jahren 2009 und 2011 wurde die Region Vysočina vom Innenministerium der Tschechischen Republik mit der Bronzeausführung des Preises für die Qualität in der öffentlichen Verwaltung ausgezeichnet.

Kategorien der Umsetzung der LA 21 in der Tschechischen Republik (diese unterscheiden sich je nachdem, ob sie für kleine Gemeinden, Städte, Mikroregionen oder die Region stehen)

Kategorie-bezeichnung Leistung
Z–Interessenten Personelles und institutionelles Umfeld für die Umsetzung des Prozesses
D Z + teilweise Planung mit der Öffentlichkeit und Medialisierung des Prozesses
C D + Ausbildung, Prozessbewertung, finanzielle Unterstützung für Umsetzer vor Ort, umfassende Planung
B C + externe Quellen, internationale Prozessindikatoren, Verbindung mit strategischen Dokumenten
A B + Organ für den Prozess, Qualitätsmanagement, langfristiger Prozess

Gemeinde 21 – Lokale Agenda 21 in Niederösterreich.

In Niederösterreich sind die Prinzipien Bürgerbeteiligung und Nachhaltigkeit bereits seit Jahren in vielen Bereichen und auf verschiedenen Ebenen Basis von Planungen und Projekten. Mit der Lokalen Agenda 21 in Niederösterreich – der Aktion „Gemeinde 21“ – wurde ein weiterer Baustein initiiert, der das komplexe Thema der nachhaltigen Zukunftsentwicklung vertieft.

Entwicklung und Konzeption der Gemeinde 21.

Im Jahr 2004 gab Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll den Auftrag, im Rahmen der Dorferneuerung ein Programm auszuarbeiten, das der internationalen Bewegung der Lokalen Agenda 21 (LA 21) entspricht. Im partizipatorischen Sinn waren in die Entwicklung dieses Programms ca. 60 Beteiligte eingebunden, darunter bereits LA 21-praktizierenden Bundesländer, Programmträger des Landes NÖ, externe ExpertInnen und niederösterreichische Interessensvertretungen. Ganz im Sinne der Nachhaltigkeit konnten viele verschiedene Interessen für die Arbeit an einer gemeinsamen Sache gewonnen und gebündelt werden.
Das konkrete Ergebnis dieses Beteiligungsverfahrens war die Aktion „Gemeinde 21“, zu der ein grundsätzlicher Ablauf sowie Förderungsgrundlagen und ein Ausbildungskonzept erarbeitet wurden. Seither fungiert die Aktion „Gemeinde 21“ sowohl als Gemeindeentwicklungsprogrammm, als auch als sektorübergreifendes Vernetzungsinstrument, sodass durch die gebotene ganzheitliche Betrachtungsweise auch Schnittstellen und Zugänge zu anderen Programmen des Landes effizienter genutzt werden.

Was ist die „Gemeinde 21“.

Gemeinde 21 steht für das Erarbeiten und Umsetzen eines Zukunftsprogramms auf Gemeindeebene mit aktiver, breit angelegter BürgerInnenbeteiligung. Folgender Ablauf ist dabei seitens des Landes NÖ vorgesehen:

Entscheiden
Informieren und Einbinden
In eine gemeinsame Zukunft starten
Orientieren Den Visionen eine Chance geben
Planen Verantwortung übernehmen
Umsetzen I Die Kraft im gemeinsamen Tun finden
Umsetzen II Den gemeinsamen Weg gehen
Weiterführen Eigenverantwortlich und gemeinsam die Zukunft gestalten

Um die Gemeinden seitens des Landes bestmöglich zu unterstützen, ist an die Aktion Gemeinde 21 ein umfassendes Förderprogramm gekoppelt, das durch die finanziellen Mittel auch eine optimale fachliche und projektbezogene Unterstützung garantiert. Klar strukturierte Rahmenbedingungen während des Aufbaus einer Gemeinde 21 sollen den Erfolg sicherstellen. Dazu zählen zum Beispiel Elemente wie die Schaffung organisatorischer Strukturen, begleitende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für die ProzessbegleiterInnen und Kernteammitglieder der Gemeinde oder die laufende Evaluation des Prozesses und der Projekte.

Professionelle Betreuung.

Eine intensive Betreuung der Gemeinde 21-Prozesse findet seitens des NÖ Verbandes für Dorf- und Stadterneuerung statt, um die Professionalität und Qualität der BürgerInnenbeteiligung zu sichern.


Thema Öffentliche Verwaltung in CZ und AT

 

Unterschiede zwischen der öffentlichen Verwaltung in der Tschechischen Republik und in Österreich:

In Österreich hat jedes Bundesland eine größere Kompetenz als die Region in der Tschechischen Republik, wo die größten Kompetenzen in den Händen des Staates liegen. Die Bundesregierung in Österreich unterliegt der Bundesverfassung und die Landesregierungen den Landesverfassungen. Die Gemeinden unterliegen beiden Verfassungen. In der Tschechischen Republik hat der Staat seine eigene Verfassung, der alle Verwaltungskörperschaften bis zur Ebene der Gemeinden unterliegen.

 

 

Der Landeshauptmann des jeweiligen Bundeslandes bestellt den Bezirkshauptmann (= Landesbeamter). Die Bezirke stellen hier eine territoriale Teilung dar, die von den Landesregierungen errichtet wird (sie sind nicht autonom – haben keine gewählten Vertreter). In der Tschechischen Republik wurden die Bezirksämter durch die Reform der öffentlichen Verwaltung aufgehoben, und im Jahr 2000 wurden Regionen geschaffen, die einen Teil der Kompetenzen der Bezirksämter übernommen haben. Die Bezirke als territoriale Abgrenzung sind jedoch geblieben.
In Österreich gibt es sowohl auf Bundesebene als auch auf der Ebene der einzelnen Länder Unabhängige Verwaltungssenate (die abberufen werden können) und kollegiale Ämter mit einem Richterelement (haben Kompetenzen in einem bestimmten Bereich). In der Tschechischen Republik gibt es keine derartigen Organe.

Der Gemeinderat ist in Österreich das höchste Gemeindeorgan, während der Gemeindevorstand ein Hilfsorgan ist. In der Tschechischen Republik ist es umgekehrt. Das höchste Organ ist die Vertretung, und durch diese werden die Ratsvertreter gewählt (kleinere Gemeinden haben nur die Vertretung).
Die Existenz des Österreichischen Gemeindebundes und Österreichischen Städtebundes ist in der Bundesverfassung verankert.

Auf Landesebene bilden diese Vereine Landesvereine. In Tschechien gibt es einen Städte- und Gemeindeverein der Tschechischen Republik, der auf freiwilliger Basis begründet ist (die Mitgliedschaft ist nicht verpflichtend).

Die NUTSII-Ebene bilden in Österreich die einzelnen Länder, in der Tschechischen Republik Regionen der Verbundenheit, d.h. statistische Einheiten, die in der Regel durch die Verschmelzung der Gebiete mehrerer Regionen gebildet werden.
In Österreich fand in den 1970ern ein Integrationsprozess statt, dessen Ziel darin bestand, kleinere Gemeinden unter eine zentrale Gemeinde zu verschmelzen und somit Gemeinden mit mind. 1.000 Einwohnern zu bilden. Nun hat eine durchschnittliche österreichische Gemeinde 3.400 Einwohner. In der Tschechischen Republik wurde nach der Wende im Jahr 1989 den Gemeinden, die früher der Verwaltung größerer Städte unterlagen, ermöglicht, selbständig zu werden. In der Region Vysočina entstand somit eine sehr zersplitterte Siedlungsstruktur mit einer durchschnittlichen Einwohneranzahl von 727 pro Gemeinde.

Eine Stadt mit mehr als 20.000 Einwohnern kann in Österreich die Errichtung einer Bezirksbehörde (eigenes Statut) beantragen (Statutarstadt).

Vergleich der Anzahl der administrativen Einheiten und der Einwohneranzahl

Tschechien Österreich
Einwohneranzahl (in Mio.) 10,5 8,4
Anzahl der Gemeinden 6.245 2.358
Anzahl der Bezirke 76 99
Anzahl der NUTS 2 8 9
Regionen/Länder 14 9
Anzahl der Bezirke (ORP) Anzahl der Gemeinden Anzahl der Einwohner
Niederösterreich 25 573 1.534.552
Region Vysočina 5 (15) 704 511.659